08.01.2021

Sie haben Cou­pons zur Abho­lung von Schutz­mas­ken per Post erhalten?

Ihre Cou­pons erhal­ten Sie von Ihrer Kran­ken­kas­se oder von der Bun­des­re­gie­rung, Ihre Mas­ken erhal­ten Sie in unse­ren Apotheken!

Bit­te beach­ten Sie:
Den ers­ten Cou­pon für sechs Mas­ken kön­nen Sie in der Zeit vom 01. Janu­ar bis 28. Febru­ar einlösen.
Den zwei­ten Cou­pon für sechs Mas­ken kön­nen Sie in der Zeit vom 16. Febru­ar bis 15. April ein­lö­sen.

Für jeden Cou­pon gilt eine Eigen­be­tei­li­gung von 2 Euro.

Unse­re Apo­the­ken haben in aus­rei­chen­der Men­ge CE-zer­ti­fi­zier­te FFP2-Mas­ken vor­rä­tig und garan­tie­ren eine zuver­läs­si­ge, schnel­le und siche­re Versorgung.