08.01.2021
Sie haben Coupons zur Abholung von Schutzmasken per Post erhalten?
Ihre Coupons erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder von der Bundesregierung, Ihre Masken erhalten Sie in unseren Apotheken!
Bitte beachten Sie:
Den ersten Coupon für sechs Masken können Sie in der Zeit vom 01. Januar bis 28. Februar einlösen.
Den zweiten Coupon für sechs Masken können Sie in der Zeit vom 16. Februar bis 15. April einlösen.
Für jeden Coupon gilt eine Eigenbeteiligung von 2 Euro.
Unsere Apotheken haben in ausreichender Menge CE-zertifizierte FFP2-Masken vorrätig und garantieren eine zuverlässige, schnelle und sichere Versorgung.