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Es sind Fra­gen, die man sich unger­ne stellt, wenn noch alles in Ord­nung ist.

Was pas­siert, wenn ich mei­ne Ange­le­gen­hei­ten von heu­te auf mor­gen nicht mehr selbst besor­gen kann?
Wer ent­schei­det für mich, wenn ich bewusst­los oder dement werde?
Was mache ich, wenn ich selbst Vor­sor­ge tref­fen will?
Was sind Pati­en­ten­ver­fü­gung, Vor­sor­ge­voll­macht und Betreuungsverfügung?

Es ist wich­tig, recht­zei­tig Vor­sor­ge zu tref­fen, damit im Not­fall kein Frem­der ent­schei­det, was mit Ihnen passiert.

In unse­rem Vor­trag erfah­ren Sie, was sich hin­ter der gesetz­li­chen Betreu­ung ver­birgt und wie man mit Voll­mach­ten und Ver­fü­gun­gen vor­sor­gen kann, damit kei­ne staat­li­chen Ein­grif­fe nötig wer­den. Wir erklä­ren, was beim Auf­set­zen einer Vor­­­sor­­ge-, Betreu­ungs-, oder Pati­en­ten­ver­fü­gung zu beach­ten ist und wel­che Kon­se­quen­zen mit den Wil­lens­er­klä­run­gen ver­bun­den sind.

Die Ver­an­stal­tung bie­tet auch Raum und Gele­gen­heit, um kon­kre­te Fra­gen zu besprechen.

Wir bit­ten um eine ver­bind­li­che Vor­anmel­dung, unter Tel. 0351-8522303

Unkos­ten­bei­trag: 5,00 Euro (inkl. Informationsmaterialien)